Stadtrechte

Am 13.1.1367 wurden Heftrich die Stadtrechte verliehen. Das bedeutete, daß Heftrich Gericht ausüben und an Samstagen Markttage abhalten durfte. Besucher des Marktes erhielten freies Geleit “hin und her soweit die Grafschaft geht”. Heftrich wurde aber auch verpflichtet, eine Stadtmauer und Türme zu bauen. Die Bewohner Heftrichs mußten außerhalb der Mauer Wachdienst tun und ebenso auf den Türmen und an den Toren. Von den Bürgern wurde eine so hohe Steuer verlangt, daß Mauern, und Türme ohne Probleme gebaut werden konnten. Die Mauern boten guten Schutz gegen feindliche Übergriffe. Heftrich war besonders gefährdet, weil es so dicht an der Grenze zwischen Nassau und Eppstein lag und Fehden zwischen den Landesherren in dieser Zeit oft vorkamen. Die Leidtragenden waren immer die Bauern. Heftrichs Bürger waren von Leibeigenschaft und Frondienst befreit. Heftrich hatte aber auch an seinen Landesherren Graf Adolf II. von Nassau jährlich am St. Martinstag 40 kleine schwere Gulden zu zahlen und zwei Fuder Bannwein zu kaufen. Die Stadtrechte wurden bis 1775 immer wieder bestätigt. Sie gerieten danach in Vergessenheit, Mauern und Türme verschwanden.

Die Stadt in der Stadt Heftrich feierte
1967  das Jubiläum “600 Jahre Stadtrechte” und
1992 das Jubiläum “625 Jahre Stadtrechte”

 Verleihungsurkunde

Verleihungsurkunde

Heftrich ist ein Stadtteil von Idstein (15742 Einwohner). Nach Wörsdorf ist Heftrich mit 1445 Einwohnern (Stand: Juni 2017) der zweitgrößte der elf Idsteiner Stadtteile.